Flexible Betreuung
Die flexible Betreuung kann im Anschluss an die Verselbständigungsphase im Kinderhof Kayhausen erfolgen. Räumlichkeiten werden in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und an den Bedürfnissen der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen orientiert (Einzelwohnen oder zweier Wohngemeinschaft) angemietet.
Ziele und Methoden
Die Flexible Betreuung soll Jugendlichen im neuen Wohnumfeld helfen sich sozial zu integrieren und beim Übergang in die völlige Selbständigkeit zu begleiten. Die Jugendlichen sollen ihre erlernten Fähigkeiten erproben und üben. Schwerpunkt stellt hier die Beratung durch einen Ansprechpartner dar. In Krisensituationen können die Jugendlichen Kontakt zumBetreuer oder zum Kinderhof Kayhausen aufnehmen.
Die Eltern- oder Familienarbeit erfolgt dort, wo es erforderlich oder wünschenswert ist nach Festlegung im Hilfeplan.
Unter der Zielsetzung der Autonomie der Jugendlichen sollen Ziele erreicht werden, wie z.B.
- Hinführen zum Eigenständigen Leben außerhalb der stationären Hilfe
- Unterstützung bei Selbstversorgung, Beratung bei Haushaltsplanung und Haushaltsführung
- Klärung der wirtschaftlichen Grundlagen
- Ggf. Hilfe bei Schul- und Ausbildungsplatzsuche
- Hilfe bei der Klärung von Rechtsfragen
- Hilfe bei Behördengängen
- Ggf. Hilfe bei der Wohnungssuche und Wohnraumerhaltung
- Hilfe zur Selbsthilfe
Personelle Ausstattung
Für die Flexible Betreuung wird eine berufserfahrene pädagogische Fachkraft in Rahmen von Fachleistungsstunden eingesetzt.
Räumliche Ausstattung
In Absprache mit dem zuständigen Jugendamt werden Wohnungen über den Träger oder ggf. von den Jugendlichen selbst angemietet. Der Mietvertrag kann ggf. nach Beendigung der flexiblen Betreuung von den Jugendlichen übernommen werden.
Sonderaufwendungen im Einzelfall
Der im Hilfeplan festgelegte Betreuungsaufwand wird der Einrichtung vom zuständigen Jugendamt mit den Kosten einer Fachleistungsstunde erstattet. Zusätzlich übernimmt der Kostenträger nach Richtlinien des BSHG die Kosten für:
- Miete inklusive aller Nebenkosten
- Erstmöblierung und Hausrat
- Lebensunterhalt nach BSHG, Taschengeld, Bekleidungsgeld, Weihnachtsbeihilfe
- Fahrtkosten zur Schule oder Lehrstelle, Familienheimfahrten
- Restkosten für ärztliche und zahnärztliche Hilfen, sowie sonstige ärztlich verordnete Hilfsmittel
- Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme (z.B. Maklergebühren, Kaution)